Für kliniken

Wenn Sie im Gesundheitswesen arbeiten oder Fertilitätsexperte sind, sind Sie hier genau richtig!

Spender finden

So screenen wir unsere Samenspender

Wir bei Born wählen alle unsere Spender sorgfältig aus und testen und screenen sie auf verschiedene Krankheiten. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards, wie sie in den EU-Richtlinien über menschliche Gewebe und Zellen festgelegt und im dänischen Gewebegesetz umgesetzt sind.


Unser Screening erfolgt gemäß den Regeln und Empfehlungen der dänischen Gesundheitsbehörde und der dänischen Behörde für Patientensicherheit, die wiederum auf den Vorgaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für Samenspenden ohne Partner basieren. 

 

Ziel dieser Screenings ist es, mögliche Spender mit Infektionskrankheiten und schweren Erberkrankungen zu erkennen und auszuschließen.



Darüber hinaus müssen unsere Spenderanwärter einen umfassenden Screening-Prozess durchlaufen, der gemäß den internen Standards von Born und den Vorschriften der Länder, in die wir liefern, bestimmt wird. Zu den Auswahlkriterien unserer Spender gehören Spenderalter, Gesundheitszustand, Bewertung des Risikoverhaltens, Spenderinterviews, Antworten auf Fragebögen, Überprüfung der Krankheitsgeschichte des Spenders sowie dessen Familie, eine körperliche Untersuchung und die Beurteilung durch unseren Facharzt für klinische Genetik. Der Screening-Prozess umfasst die Untersuchung von Sperma, Blut und Urin zur Prüfung der Spermienqualität und auf eine Vielzahl von Infektions- und Erbkrankheiten.

Eingangstests

Zunächst umfasst das Bewerbungsverfahren einen Eingangstest. Unsere Spender werden auf Folgendes getestet:

 

  • Blutgruppe
  • Rhesusfaktor
  • Chromosomenanalyse
  • CMV-Status


Tests bey freigabe (NAT/Serologie)

Zweitens umfasst die Anwendung unserer Spender Tests bei der Freigabe:



  • CMV-Status
  • HIV I + II
  • HEP B + C
  • Chlamydien
  • Gonorrhoe
  • Syphilis
  • HTLV I + II

Genetisches Screening

Unsere Spender müssen ein genetisches Screening durchlaufen.


Lesen Sie mehr über das genetische Screening.


Für Kliniken

Gesetzeskonformität ist für uns oberstes Gebot

Bei Born achten wir sorgfältig darauf, dass wir über alle gesetzlichen Entwicklungen in unseren Lieferländern auf dem Laufenden bleiben. In engem Zusammenhang damit steht unser Schwerpunkt, unsere Spender zu beraten und darüber zu informieren, worauf sie sich einlassen, einschließlich der Gesundheitsoptimierung, der Regeln und der Gesetzgebung in unseren Lieferländern. Unsere Verfahren werden durch die neuesten Aktualisierungen und Änderungen der Vorschriften in den betreffenden Ländern aufrechterhalten.

Spender finden

GeneMatch

Wir bieten GeneMatch für zusätzliche Sicherheit, indem wir Tests auf über 400 Erbkrankheiten bei Spendern und Empfängern vergleichen. Normalerweise wird diese Dienstleistung direkt über den Empfänger abgewickelt, aber wir finden gerne eine Lösung für Kliniken, die diese Dienstleistung für ihre Patienten anbieten möchten.

Lesen Sie mehr

GDPR - Gemäß den Vorschriften und Gesetzen tauschen wir keine persönlichen Daten aus. Für weitere Informationen sprechen Sie uns an.

Behörden

Die Born Spenderbank ist eine zugelassene Gewebeeinrichtung gemäß den EU-Richtlinien 2004/23/EG, 2006/17/EG, 2006/86/EG und 2015/565, wie sie im dänischen Gewebegesetz umgesetzt sind. Dieses bildet den rechtlichen Rahmen und definiert die Sicherheits- und Qualitätsstandards für Gewebe und Zellen für die Anwendung beim Menschen.


Darüber hinaus stellt Born lokalen oder nationalen Behörden auf Anfrage die in Anhang III B der EU-Richtlinie 2015/566 aufgeführten Unterlagen zur Verfügung.



Wir unterhalten und pflegen ein Qualitätsmanagementsystem, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Aktivitäten, die in der Samenbank stattfinden, effektiv sind und kontinuierlich verbessert werden. Born wird mindestens alle zwei Jahre von den dänischen Behörden für Patientensicherheit geprüft. Wir garantieren, dass die zuständigen Behörden / interessierte Kliniken die Abläufe in unserer Samenbank nach vorheriger Ankündigung überprüfen können.


HFEA: Human Fertilisation Embryology Authority


Danish Patient Safety Authority


ECDC

Behörden
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