Bevor Sie bei Born Samen kaufen, müssen Sie eine Pregnancy-Slot-Vereinbarung mit uns abschließen. Im Folgenden erfahren Sie mehr dazu.
Bei BORN haben wir uns für ein kostenpflichtiges Schwangerschaftsrecht entschieden (wie er bereits von anderen Samenbanken angeboten wird). Damit soll sichergestellt werden, dass die nationale Obergrenze für die Anzahl der von jedem Spender gegründeten Familien eingehalten und die Anzahl der Schwangerschaften erfasst wird.
Die meisten Länder/Regionen haben ihre eigene, gesetzlich festgelegte nationale Obergrenze. Wo es keine nationale Obergrenze gibt, legt BORN eine Obergrenze auf der Grundlage der Einwohnerzahl fest.
Dies bedeutet: Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in den einzelnen Ländern sowie der von BORN eingeführten Obergrenze kann Spendersamen nur im Rahmen eines Pregnancy Slot-Vertrags erworben werden. Der Vertrag gibt Ihnen das Recht, mit dem betreffenden Spender eine Familie zu zeugen und zu gründen.
Eine Familieneinheit wird registriert, sobald Sie eine Bestellung aufgeben. Sie zahlen eine Kaution und füllen einen Vertrag über einen Schwangerschaftsplatz aus, um sich das Recht zu sichern, den betreffenden Spender zu nutzen. Erst die Bestätigung der behandelnden Klinik über einen erfolglosen Behandlungsverlauf gibt die Familieneinheit und die Kaution frei, wodurch sichergestellt wird, dass das weltweite Limit immer eingehalten wird.
Das Schwangerschaftsrecht wird automatisch zur Bestellung hinzugefügt. Wenn Sie sich derzeit bei dem betreffenden Spender in Behandlung befinden bzw. ein Kind von diesem Spender haben, kann das Schwangerschaftsrecht aus dem Warenkorb entfernt werden, bevor die Bestellung abgeschlossen wird. (Wenn der betreffende Spender noch nicht bestellt wurde, werden die Kosten für ein Schwangerschaftsrecht in Rechnung gestellt). Wir haben zwar bereits Schwangerschaftsrechte zugewiesen, aber Sie können gerne einen Vertrag über ein Schwangerschaftsrecht ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden, den wir dann bestätigen und archivieren werden.
Sie müssen den Vertrag über das Schwangerschaftsrecht ausfüllen, unterschreiben und an salg@borndonorbank.dk zurücksenden. Wenn Sie ein gleichgeschlechtliches Paar sind und beide die Behandlung mit dem Spender in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beide Ihre Angaben ausfüllen und den Vertrag unterschreiben.
Wenn Ihre Behandlung nicht erfolgreich war, können Sie die Rückerstattung der Gebühr für das Schwangerschaftsrecht beantragen (innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsdatum). Dazu benötigen wir von Ihrer Klinik eine Bestätigung, dass die Behandlung mit dem Sperma des betreffenden Spenders nicht zu einer Schwangerschaft geführt hat und dass keine Spermien oder Embryonen, die mit dem Sperma des betreffenden Spenders erzeugt wurden, eingelagert sind.
Bitte sehen Sie unten die maximalen Länderbegrenzungen für Ihr Behandlungsland.
Dänemark: 12
Ungarn: 4
Island: 1
Serbien: 1
Slowakei: 5
Slowenien: 2
Israel: 8
Italien: 10
Spanien: 6
Schweden: 6
Schweiz: 8
Lettland: 3
Armenien: 7
Österreich: 3
Litauen: 5
Nordmazedonien: 2
Belgien: 6
Vereinigtes Königreich: 10
Malta: 1
Bulgarien: 5
Montenegro: 3
Norwegen: 6
Zypern: 10
Tschechische Republik: 7
Polen: 8
Portugal: 8
Rumänien: 5
Estland: 6
Finnland: 5
Frankreich: 10
Deutschland: 15
Griechenland: 10
Irland: 3
Niederlande: 12
Albanien: Keine Begrenzung
Ukraine: Keine Begrenzung
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